FAQ
Wie erhalte ich einen Nachteilsausgleich?
Ein Nachteilsausgleich im Studium ist eine Maßnahme, die beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf und in Prüfungen ausbalanciert. Alle Informationen und Anträge zum Nachteilsausgleich an der JMU werden jetzt auf den Internetseiten der KIS und des Prüfungsamtes zur Verfügung gestellt.
Wie kann ich bereits erbrachte Studienleistungen einbringen?
Eine Anrechnung von Studienleistungen ist in folgenden Situationen möglich:
- Studierende im ersten Fachsemester Leistungen aus einem anderen Studiengang anerkannt haben möchten. Eine Anerkennung von Studienleistungen nach einem Wechsel in den HCI Studiengang kann immer ein einziges Mal und nur im 1. Studiensemester vorgenommen werden (vgl. §18 Abs. 4 ASPO 2015). Die Anerkennung ist ggf. Voraussetzung für die endgültige Immatrikulation (siehe Studiengangwechsel) und sollte daher möglichst zügig beantragt werden.
- Studierende ihre im Ausland erbrachten Leistungen angerechnet haben möchten. Nach einem Auslandsaufenthalt muss der Antrag im Semester nach dem Auslandsaufenthalt gestellt werden. Bei einem Auslandsaufenthalt sollte vorab geklärt werden, ob und in welchem Umfang eine im Ausland erbrachte Leistung in den HCI Studiengang eingebracht werden kann. Bitte schicken Sie dazu eine Modulbeschreibung des Moduls der ausländischen Universität und einen Vorschlag für eine Anrechnung an die HCI Fachstudienberatung.
Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang extern erbrachte Leistungen anerkannt werden können, obliegt grundsätzlich dem HCI Prüfungsausschuss.
Zur Anerkennung von Modulen sind die folgenden Unterlagen bzw. Nachweise (Original oder als beglaubigte Kopie) relevant:
- Nachweis über erfolgreiches Bestehen eines Moduls (z. B. Schein oder Transcript of Records) mit Kurstitel, SWS, ECTS und Note
- Modulbeschreibung des Moduls
- Ausgefülltes und unterschriebenes Anerkennungsformular
Unterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts. Bitte wenden Sie sich für Anrechnungen immer an die HCI Fachstudienberatung.
Was, wenn ich an Prüfungstagen krank bin?
Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) und Kontrollprüfung (KOP)
Wenn in Ihrem aktuellen Semester die GOP (Ende des 2. Fachsemesters) bzw. KOP (Ende des 3. Fachsemesters) durchgeführt wird und Sie wegen Krankheit an einer Modulprüfung, die für die GOP bzw. KOP relevant ist, nicht teilnehmen können, dann kann durch ein amtsärztliches Attest die GOP bzw. KOP um ein Semester verschoben werden. Ein amtsärztliches Attest kann nur von einem Amtsarzt ausgestellt werden. Ein Amtsarzt kann ein Attest nicht nachträglich ausstellen.
Sonstige Prüfungen
Es ist nicht nötig eine Bescheinigung über Krankheit am Prüfungstag einzureichen, da es in WueStudy keine Unterscheidung zwischen Nichterscheinen und Fehlen wegen Krankheit gibt.
Was steckt hinter der GOP?
Die komplette Regelung finden Sie in der HCI FSB §5. Hier die wichtigsten Auszüge:
Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP)
Studierende müssen die folgenden Module bis zum Ende des 2. Fachsemesters erfolgreich absolvieren. Im Falle des Nichterreichens dieser Vorgabe ist die GOP erstmalig nicht bestanden und kann bis zum Ende des 3. Fachsemesters nachgeholt werden. Wird auch diese Vorgabe nicht erreicht, so ist die GOP endgültig nicht bestanden, was zu einem endgültigen Nichtbestehen des Studienfachs HCI führt.
- 10-HCI-B-Math-I Einführung in die höhere Mathematik I
- 10-HCI-B-EinP Einführung in die Programmierung (HCI)
Was steckt hinter der KOP?
Die komplette Regelung finden Sie in der HCI FSB §5. Hier die wichtigsten Auszüge:
Kontrollprüfung (KOP)
Studierende müssen die folgenden Module bis zum Ende des 3. Fachsemesters erfolgreich absolvieren. Im Falle des Nichterreichens dieser Vorgabe ist die KOP erstmalig nicht bestanden und kann bis zum Ende des 4. Fachsemesters nachgeholt werden. Wird auch diese Vorgabe nicht erreicht, so ist die KOP endgültig nicht bestanden, was zu einem endgültigen Nichtbestehen des Studienfachs HCI führt.
- 10-HCI-B-EPP Einführendes Programmierpraktikum (HCI)
- 06-HCI-B-STAT-1 Statistik 1
Wie kann ich ein Doppelstudium beantragen?
Prinzipiell ist es möglich, HCI gleichzeitig zusammen mit einem anderen Studiengang zu studieren. Dafür muss allerdings eine Genehmigung der Prüfungsausschüsse aller beteiligten Fächer vorliegen. Für eine Genehmigung des HCI Prüfungsauschusses müssen Sie folgende Unterlagen per E-Mail an die Fachstudienberatung einreichen:
- Transcript of Records aller bisher erbrachten Leistungen
- Begründung, warum die Kombination des Studiengangs mit HCI sinnvoll ist
- Darstellung, wie mit der Belastung eines Doppelstudiengangs umgegangen wird
Was muss ich beachten, wenn ich mich beurlauben lasse?
Es ist möglich, sich bis maximal zwei Semester vom Studium beurlauben zu lassen (z. B. wegen Auslandssemester, Auslandspraktikum, Krankheit, etc.). Eine bewilligte Beurlaubung führt dazu, dass sich die Frist bis zum Überschreiten der Regelstudienzeit normalerweise um den entsprechenden Zeitraum verlängert. Bitte beachten Sie jedoch: Sofern Vor-, Zwischen- oder Abschlussprüfungen im ersten Versuch nicht bestanden wurden, wird im Bescheid über das erstmalige Nichtbestehen durch das zuständige Prüfungsamt eine Frist mitgeteilt, innerhalb derer die jeweilige Prüfung zu wiederholen ist. Die Beurlaubung setzt diese Frist nicht außer Kraft und es erfolgt keine automatische Abmeldung von der Prüfung!
Während eines Urlaubssemesters ist die Anrechnung von Prüfungsleistungen nicht möglich (Ausnahme: Wiederholungsprüfungen, Beurlaubung wegen Mutterschutz, Erziehung oder Pflege von Angehörigen).
Alle Informationen über eine Beurlaubung finden Sie auf der Webseite der Studienkanzlei.
Welche zeitlichen Details gelten für die Bachelorarbeit/Masterarbeit?
Die 12 Wochen Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit bzw. 6 Monate für eine Masterarbeit beginnt mit der Anmeldung der Arbeit beim Prüfungsamt. Der genaue Abgabetermin erscheint einige Tage nach der Anmeldung auf WueStudy.
Für die Anrechnung der Bachelorarbeit im SoSe oder WiSe ist der Tag der Abgabe entscheidend (und nicht der Tag der Bewertung). Wenn die Arbeit im Zeitraum 1. Oktober bis 30. März abgegeben wird, dann wird die Arbeit im WiSe verbucht. Wenn die Arbeit im Zeitraum 1. April bis 30. September abgegeben wird, dann wird die Arbeit im SoSe verbucht.
Welche Vorgaben gelten bei externen Abschlussarbeiten?
Für eine externe Abschlussarbeit (z. B. in einem Unternehmen) ist auch eine Betreuung von Seiten der Universität erforderlich. Wenn Sie eine externe Abschlussarbeit planen, dann kontaktieren Sie am besten Dozierende aus den Arbeitsgruppen Human-Computer Interaction, Psychologische Ergonomie oder Psychologie Intelligenter Interaktiver Systeme, die Sie auf Basis des Abschlussarbeitsthemas für geeignet halten. Das weitere Vorgehen können Sie dann mit der dozierenden Person besprechen.
Wie bewerbe ich mich für ein Auslandssemester?
Bitte wenden Sie sich ans International Office.
Wie kann ich vom Bachelor MCS zum Bachelor HCI wechseln?
Alle Informationen dazu finden Sie in den Präsentationsfolien zur Infoveranstaltung Bachelor HCI im WueCampus2 Kurs Fachstudienberatung MCS/HCI.