Lehramt für Sonderpädagogik (modularisiert)
Lehramt (modularisiert)
seit dem Wintersemester 2009/ 10
Studierbare Fachrichtungen
- Pädagogik bei geistiger Behinderung
- Körperbehindertenpädagogik
- Pädagogik bei Lernbeeinträchtigungen
- Sprachheilpädagogik
- Pädagogik bei Verhaltensstörungen
- Pädagogik bei Sehbeeinträchtigung
In Bayern wird nur eine dieser Fachrichtungen und ergängend die Didaktik der Grundschule oder die Didaktik einer Fächergruppe der Hauptschule studiert.
Gesetze, Ordnungen, Grundlagen
Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) in der Fassung vom 13. März 2008
- Wichtig!: Für alle, die ab dem WS 2009/ 10 an der Uni Würzburg das Lehramtsstudium beginnen, git nur noch die LPO I vom 13. März 2008.
- Link zur LPO I auf http://www.verwaltung.bayern.de
Fachspezische Bestimmungen und Studienfachbeschreibungen (FSB und SFB)
Lehramt:
Erstimmatrikulation
Ist nur noch zum Wintersemester möglich! Im Sommersemester wird nicht mehr zugelassen.
Zum Sommersemester 2011 war einmalig eine Erstimmatrikulation möglich.
Zulassungsbeschränkung
Das Lehramt für Sonderpädagogik ist uniintern zulassungsbeschränkt.
Studienabschluss
Das Studium schießt nach wie vor mit der Ersten Staatsprüfung ab. Auch die Regelstudienzeit beträgt weiterhin 9 Semester.