Intern
  • Prof. Hasse mit einer Gruppe Studierender (Foto: Lehrstuhl für Philosophie III)
  • Tablets aus dem MEET-Labor in einer Ladestation (Foto: Lehrstuhl für Schulpädadgogik)
  • Bilder aus dem Kino- und Tonstudiolabor (Fotos: Professur für Medien- und Wirtschaftskommunikation)
  • Das Methodenlabor der Soziologie (Foto: Lehrstuhl für Methoden der Quantitativen Empirischen Sozialforschung)
Fakultät für Humanwissenschaften

Förderung monodisziplinärer Forschungsprojekte, von Kongressteilnahme, Workshops und Fortbildungen

Die Gleichstellungskommission der Fakultät für Humanwissenschaften fördert Forschungsprojekte an der Fakultät. Als Nachwuchswissenschaftlerin (z. B. Doktorandin, Habilitandin, Juniorprofessorin), die sich an der Fakultät für Humanwissenschaften wissenschaftlich qualifiziert (z. B. Erstbetreuung der Dissertation durch ein Mitglied der Fakultät für Humanwissenschaften), können wir Sie in Ihrer wissenschaftlichen Karriere unterstützen.

Ausschreibung Fördermittel 2024 in einem PDF.

Bitte beachten Sie, dass nur ein Antrag (A oder B) pro Person gestellt werden kann.

Voraussetzung für Ihren Antrag ist, dass sich Ihr Projekt oder eine kleinere eigenständige Studie in der Planungsphase befindet oder aktuell an der Fakultät für Humanwissenschaften angesiedelt ist. Ihre Zugehörigkeit zur Universität Würzburg (Arbeitsvertrag, Qualifikationsprojekt) sollte bis zum Ende des beantragten Projekts dauern. Es können nur Kosten erstattet werden, die im Jahr 2024 entstehen. Die Gleichstellungskommission beurteilt Ihren Antrag hinsichtlich des Beitrags zu Ihrer wissenschaftlichen Qualifikation, der Verausgabung der beantragten Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr, der Originalität und des Mehrwerts für die jeweilige Fachdisziplin.

Voraussetzung für Ihren Antrag ist Ihre Zugehörigkeit zur Fakultät für Humanwissenschaften der Universität Würzburg (Arbeitsvertrag, Qualifikationsprojekt). Diese sollte bis zum Ende der Veranstaltungsteilnahme andauern. Eine weitere Voraussetzung für Ihren Antrag ist, dass Sie einen eigenen wissenschaftlichen Beitrag (z. B. Vortrag, Posterpräsentation, Projektvorstellung, Moderation, Diskussion von Forschungsdaten, Vorstellung eines good-practice-Seminarkonzepts auf einer Weiterbildung) auf der Veranstaltung im Jahr 2024 präsentieren.

einzureichende (Bewerbungs-)Unterlagen

  1. Beschreibung des Forschungsvorhabens max. 2 Seiten (Forschungsfrage, Herangehens- weise/Methode, aktueller Stand) sowie der Originalität und Relevanz
  2. vollständig ausgefülltes Online-Formular mit folgenden Informationen
    • mit Informationen zur Erstbetreuung der wissenschaftlichen Qualifikation durch ein Mitglied der Fakultät für Humanwissenschaften, Beitrag des Projekts zur wissenschaftlichen Qualifikation
    • genaue Aufstellung der benötigten Mittel mit Nennung der beantragten Summe (maximal 1.000 Euro)
    • Zeitplan zur Verausgabung der Mittel (mit Verausgabung bis spätestens Ende Oktober 2024)

vollständig ausgefülltes Online-Formular mit folgenden Informationen:

  • Angaben zum Beitrag (Titel des Beitrags, Art des Beitrags, Nennung des Titels der Konferenz oder Veranstaltung, Veranstaltungsort, Information zum Status zur Annahme des Beitrags bzw. Einreichung eines Abstracts)
  • Informationen zur Erstbetreuung der wissenschaftlichen Qualifikationsarbeit durch ein Mitglied der Fakultät für Humanwissenschaften, Beitrag des Projekts zur wissenschaftlichen Qualifikation
  • genaue Aufstellung der benötigten Mittel mit Nennung der beantragten Summe (maximal 500 Euro für Reisen in Deutschland oder Online-Veranstaltungen, maximal 750 Euro für Reisen in Europa, maximal 1.000 Euro für interkontinentale Reisen)
  • Zeitplan zur Verausgabung der Mittel (Nennung des konkreten Zeitpunkts der Konferenz oder der Veranstaltung)

Wir freuen uns auf Ihren vollständigen Antrag in einem PDF bis zum 17. Januar 2024 über das Antragsportal  der Fakultät für Humanwissenschaften. Dieses ist im Uninetz oder per VPN erreichbar.

Die Gleichstellungskommission der Fakultät wird über die Vergabe entscheiden. Es ist vorgesehen, dass Sie bis Mitte Februar 2024 eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten. Die Mittel sind zweckgebunden und müssen bis Ende Oktober 2024 verausgabt sein, sonst verfallen sie. Da voraussichtlich nicht alle Interessierten gefördert werden können, erfolgt die Vergabe nach prekärer Beschäftigung.