Finanzmanagement
Das Finanzmanagement ist für die Verteilung und Verwendung der Finanzmittel der gesamten Fakultät zuständig. Hier werden u. a. die zugewiesenen Haushalts- und Studienzuschussmittel nach den dementsprechenden Vorgaben, Kriterien und Beschlüssen eingesetzt, überwacht und verwaltet. Die Bewirtschaftung erfolgt nach den Vorschriften der Bayerischen Haushaltsordnung, Haushaltsvollzugsrichtlinien und dem Haushaltsgesetz, sowie den uni-internen Vorgaben.
Haushaltsmittel
sind die sonstigen allgemeinen Finanzmittel der Fakultät wie z. B. Leistungsorientierte Verteilung der Mittel für Lehre und Forschung (LOM).
Studienzuschüsse
werden "... ausschließlich zum Zwecke der Verbesserung der Studienbedingungen, grundsätzlich in den Verwendungskategorien Verbesserung der Lehre, Verbesserung des Studentenservice und Verbesserung der Infrastruktur ..." verwendet (§ 3 der Satzung über die Verteilung und Verwendung von Studienzuschüssen an der JMU Würzburg).
Die paritätisch besetzte Fakultätskommission entscheidet nach Antrag durch die Institute über die Verwendung der Mittel unter Berücksichtigung des Kriterienkatalogs.
Anträge nach Aufforderung bitte über das Onlineformular an das Studiendekanat. Dieses ist nur aus dem Uni-Netz oder per VPN erreichbar.
HDC-Mittel
der Fakultät werden gemäß interner Förderlinien durch die Erweiterte Fakultätsleitung verteilt.
Anträge bitte über das Onlineformular an die Fakultät. Dieses ist nur aus dem Uni-Netz oder per VPN erreichbar.
Die Übersicht über die Förderlinien finden Sie hier. Die dort genannten sind die gültigen Förderkriterien.
Abgabefristen:
31. März
30. September
Gleichstellungsmittel
werden gemäß der Förderungsrichtlinien der Gleichstellungskommission für Nachwuchswissenschaftlerinnen bereitgestellt. Die Antrags- und Vergabebedingungen werden mittels fakultätsweiter Ausschreibungen kommuniziert.
Overhead-Mittel
der Fakultät werden gemäß interner Förderlinien durch die Erweiterte Fakultätsleitung verteilt.
Anträge bitte über das Onlineformular an die Fakultät. Dieses ist nur aus dem Uni-Netz oder per VPN erreichbar
Die Übersicht über die Förderlinien finden Sie hier. Die dort genannten sind die gültigen Förderkriterien.
Abgabefristen:
31. März
30. September