Praktikumsmodul bestehen
So bestehen Sie Ihr Praktikumsmodul
Auf dieser Seite finden Sie die formalen Anforderungen rund um das Praktikum, den Praktikumsbericht und den Nachweis des Praktikums. Bitte lesen Sie die Informationen sorgfältig, damit es keine Probleme bei der Leistungsverbuchung gibt. Sollten Sie Fragen haben, die hier noch nicht geklärt sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Praktikumsbetreuer. Falls Sie nähere Informationen über ein Urlaubssemester suchen, wenden Sie sich bitte zunächst an das Referat für Studienangelegenheiten.
Praktikumsumfang und -zeitraum
Die Mindestdauer des Praktikums beträgt sowohl für Bachelor- als auch für Masterstudierende acht Wochen, wobei das Praktikum bei verschiedenen Stellen abgeleistet werden kann. In diesem Fall müssen Sie mindestens vier Wochen am Stück bei einer Stelle arbeiten. In begründeten Ausnahmefällen können Sonderregelungen abgesprochen werden.
Es werden nur Praktika anerkannt, die während des Studiums gemacht werden, keine Tätigkeiten vor dem Studienbeginn. Dies gilt sowohl für Bachelor- als auch für Masterstudierende.
Sollten Sie während Ihres Pflichtpraktikums im Bachelor Medienkommunikation erkranken und arbeitsunfähig sein, dann müssen maximal zwei Krankheitstage pro Monat (d.h. max. vier Krankheitstage in acht Wochen) nicht nachgeholt werden. Ab einschließlich dem fünften Tag wird ein Nachholen notwendig, d.h. mit Krankheitstag Nr. 5 wird der erste Nachholtag erforderlich.
Praktikumsbericht und Praktikumsnachweis
Um das Praktikumsmodul zu bestehen, geben Sie Ihren Praktikumsbericht sowie den vollständig ausgefüllten Praktikumsnachweis spätestens bis zum Ende des auf das Praktikum folgenden Semesters bei den PraktikumskoordinatorInnen ab.
Praktikumsbericht
Der Bericht dient dazu, Ihr Praktikum in Beziehung zum Studium zu setzen. Sie sollen einerseits zeigen, dass Sie durch Ihr Praktikum studienrelevantes Wissen erworben haben. Andererseits sollen Sie Ihre praktischen Erfahrungen vor dem theoretischen Hintergrund Ihres Studiums reflektieren. Der Praktikumsbericht soll 5 bis 8 Seiten (1,5-zeilig; exkl. Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis sowie ggf. Anhang) umfassen und mindestens folgende Gliederungspunkte enthalten:
1. Einführung und Kurzdarstellung der Einrichtung
2. Darstellung des Tätigkeits-/Aufgabenfeldes
3. Darstellung der eigenen Vorgehensweise bei der Aufgabenbearbeitung
4. Als eigenen Punkt oder enthalten in den anderen Abschnitten: Reflexion der Bezüge zwischen Studium und Praktikum
5. Kritik und Empfehlung der Praktikumsstelle für zukünftige Praktikanten
6. Literatur bzw. Quellen, falls Sie welche benutzt haben
Senden Sie den unterschriebenen Bericht, den ausgefüllten Praktikumsnachweis und eine Eigenständigkeitserklärung in einer PDF-Datei per Email an die Praktikumskoordination. Reichen Sie den ausgefüllten Praktikumsnachweis und die Eigenständigkeitserklärung zusätzlich auch im Original in Papierform ein.
Denken Sie daran: Der Praktikumsbericht ist eine Prüfungsleistung. Das heißt auch, dass er die üblichen grundlegenden Anforderungen an eine Hausarbeit erfüllen muss. So sollte er in jedem Fall über ein Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Seitenzahlen und (gegebenenfalls) ein Literaturverzeichnis nach APA-Standard verfügen.
Für die Prüfungsleistung anmelden
Melden Sie sich am besten erst für die Prüfung auf WueStudy an, wenn Sie kurz davor sind, den Bericht abzugeben. Sie können den Bericht bis zum Ende des auf das Praktikum folgenden Semesters einreichen. Endet Ihr Praktikum kurz vor Ende des Semesters und haben Sie den Bericht noch nicht geschrieben, melden Sie sich entsprechend erst im darauffolgenden Semester für die Prüfung an (sollten Sie es nicht schaffen, den Bericht nach Praktikumsende und noch vor Semesterende zu schreiben). Tun Sie dies trotzdem, wird für das dann vergangene Semester bei der Prüfung ein „Nicht bestanden“ eingetragen, wenn Sie den Bericht nicht vor Ende dieses Semesters einreichen. Sie können sich aber für das darauffolgende Semester wieder für die Prüfung anmelden.
Praktikumsbericht abgeben
Das PDF mit dem Praktikumsbericht, der Praktikumsbescheinigung und der Eigenständigkeitserklärung können Sie einfach per E-Mail an praktikum-mk@uni-wuerzburg.de schicken. Bitte achten Sie darauf, Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer auf dem Praktikumsnachweis und Ihre Kontaktdaten, besonders die E-Mail-Adresse, auf dem Deckblatt des Berichts anzugeben, damit Ihre Leistung verbucht werden kann und Sie gegebenenfalls eine Rückmeldung erhalten können. Bitte schreiben Sie auch unbedingt das Abgabedatum Ihres Berichts auf das Deckblatt. Wenn der Bericht die letzte Prüfungsleistung in Ihrem Bachelor- oder Masterstudium ist, vermerken Sie dies bitte ebenfalls ausdrücklich auf dem Deckblatt und in der Email, mit der Sie den Bericht in digitaler Form abgeben.
Die Papierversion der Praktikumsbescheinigung und der Eigenständigkeitserklärung können Sie entweder persönlich im Sekretariat des Lehrstuhls für Medienpsychologie abgeben oder die Unterlagen per Post an die folgende Versandadresse schicken:
Universität Würzburg
Institut für Mensch-Computer-Medien
Praktikumskoordination MK
Oswald-Külpe-Weg 82
Campus Hubland Nord
97074 Würzburg
Bitte geben Sie die vollständige Adresse inklusive der Institutsbezeichnung an, da Ihr Bericht sonst möglicherweise nicht korrekt zugeordnet werden kann. Sie haben auch die Möglichkeit, den entsprechend adressierten Bericht in den Briefkasten am Sanderring einzuwerfen.
Teilpraktika: Ein Bericht oder zwei?
Wenn Sie sich zwei Teilpraktika anrechnen lassen wollen (z.B. zwei Praktika à vier Wochen), müssen Sie nicht zwei einzelne Berichte abgeben, sondern können Ihre Erfahrungen in einem Bericht zusammenfassen. Beide Praktika müssen – wie oben beschrieben – jeweils mindestens vier Wochen lang gewesen sein, um anrechenbar zu sein. Bitte fügen Sie für jedes der im Bericht beschriebenen Praktika einen Nachweis (s.u.) bei. Geben Sie einen solchen Bericht dann spätestens bis zum Ende des auf das zweite Praktikum folgenden Semesters bei der Praktikumskoordination ab.
Praktikumsnachweis und Eigenständigkeitserklärung
Benutzen Sie die offiziellen Formblätter für die Einreichung des Praktikumsnachweises (Formular zum Download unter "Schnell finden" auf dieser Seite) und der Eigenständigkeitserklärung (Formular unter dem Punkt "Abschlussarbeiten / Hausarbeiten"). Reichen Sie die beiden ausgefüllten und unterschriebenen Originale in Papierform ein und geben Sie sie auch in digitaler Form zusammen mit dem Praktikumsbericht ab.
Pflichtpraktikum
Immer häufiger verlangen Unternehmen einen Nachweis darüber, dass ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums vorgesehen ist. Falls Sie einen personalisierten Nachweis darüber brauchen, dass Sie im Rahmen Ihres Medienkommunikation-Studiums ein mindestens 8-wöchiges Pflichtpraktikum absolvieren müssen, wenden Sie sich an ihre:n Praktikumsbetreuer:in.