Förderung monodisziplinärer Forschungsprojekte, von Kongressteilnahme, Workshops und Fortbildungen
Die Gleichstellungskommission der Fakultät für Humanwissenschaften fördert Forschungsprojekte an der Fakultät. Als Nachwuchswissenschaftlerin (z. B. Doktorandin, Habilitandin, Juniorprofessorin), die sich an der Fakultät für Humanwissenschaften wissenschaftlich qualifiziert (z. B. Erstbetreuung der Dissertation durch ein Mitglied der Fakultät für Humanwissenschaften), können wir Sie in Ihrer wissenschaftlichen Karriere unterstützen.
Ausschreibung Fördermittel 2025 in einem PDF.
Bitte beachten Sie, dass nur ein Antrag (A oder B) pro Person gestellt werden kann.
Voraussetzung für Ihren Antrag ist, dass sich Ihr Projekt oder eine kleinere eigenständige Studie in der Planungsphase befindet oder aktuell an der Fakultät für Humanwissenschaften angesiedelt ist. Ihre Zugehörigkeit zur Universität Würzburg (Arbeitsvertrag, Qualifikationsprojekt) sollte bis zum Ende des beantragten Projekts dauern. Es können nur Kosten erstattet werden, die im Jahr 2025 entstehen. Die Gleichstellungskommission beurteilt Ihren Antrag hinsichtlich des Beitrags zu Ihrer wissenschaftlichen Qualifikation, der Verausgabung der beantragten Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr, der Originalität und des Mehrwerts für die jeweilige Fachdisziplin.
Voraussetzung für Ihren Antrag ist Ihre Zugehörigkeit zur Fakultät für Humanwissenschaften der Universität Würzburg (Arbeitsvertrag, Qualifikationsprojekt). Diese sollte bis zum Ende der Veranstaltungsteilnahme andauern. Eine weitere Voraussetzung für Ihren Antrag ist, dass Sie einen eigenen wissenschaftlichen Beitrag (z. B. Vortrag, Posterpräsentation, Projektvorstellung, Moderation, Diskussion von Forschungsdaten, Vorstellung eines good-practice-Seminarkonzepts auf einer Weiterbildung) auf der Veranstaltung im Jahr 2025 präsentieren.
einzureichende (Bewerbungs-) Unterlagen
vollständig ausgefülltes Online-Formular mit folgenden Informationen:
- Beschreibung des Forschungsvorhabens max. 2000 Zeichen (Forschungsfrage, Herangehens- weise/Methode, aktueller Stand) sowie der Originalität und Relevanz
- Informationen zur Erstbetreuung der wissenschaftlichen Qualifikation durch ein Mitglied der Fakultät für Humanwissenschaften
- Beitrag des Projekts zur wissenschaftlichen Qualifikation
- genaue Aufstellung der benötigten Mittel mit Nennung der beantragten Summe (maximal 1.000 Euro)
- Zeitplan zur Verausgabung der Mittel (mit Verausgabung bis spätestens Ende Oktober 2025)
vollständig ausgefülltes Online-Formular mit folgenden Informationen:
- Angaben zum Beitrag (Titel des Beitrags, Art des Beitrags, Nennung des Titels der Konferenz oder Veranstaltung, Veranstaltungsort, Information zum Status zur Annahme des Beitrags bzw. Einreichung eines Abstracts)
- Informationen zur Erstbetreuung der wissenschaftlichen Qualifikationsarbeit durch ein Mitglied der Fakultät für Humanwissenschaften, Beitrag des Projekts zur wissenschaftlichen Qualifikation
- genaue Aufstellung der benötigten Mittel mit Nennung der beantragten Summe (maximal 550 Euro für Reisen in Deutschland oder Online-Veranstaltungen, maximal 750 Euro für Reisen in Europa, maximal 1.000 Euro für interkontinentale Reisen)
- Zeitplan zur Verausgabung der Mittel (Nennung des konkreten Zeitpunkts der Konferenz oder der Veranstaltung)
Wir freuen uns auf Ihren vollständigen Antrag bis zum 15. Januar 2025 über das Antragsportal der Fakultät für Humanwissenschaften. Dieses ist im Uninetz oder per VPN erreichbar.
Die Gleichstellungskommission der Fakultät wird über die Vergabe entscheiden. Es ist vorgesehen, dass Sie bis Mitte Februar 2025 eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten. Die Mittel sind zweckgebunden und müssen bis Ende Oktober 2025 verausgabt sein, sonst verfallen sie. Da voraussichtlich nicht alle Interessierten gefördert werden können, werden Antragsstellerinnen, die sich in befristeten Beschäftigungsverhältnissen befinden und / oder im Vorjahr nicht gefördert worden sind, bevorzugt berücksichtigt.