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Faculty of Human Sciences

Arbeitssicherheit

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Informationen und Formulare der Stabsstelle Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz

Informationen und Formulare der Stabsstelle Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz

Beschäftigte müssen Arbeits- und Dienstunfähigkeiten ("Krankheitszeiten") umgehend ihrer Dienststelle (z.B. Lehrstuhl) anzeigen. Dies gilt auch für Professorinnen und Professoren.

Die Dienststelle meldet die Arbeits-/Dienstunfähigkeit an die Zentralverwaltung.

Die Personalabteilung stellt hierfür Formulare zur Verfügung (für Personen im Angestelltenverhältnis und für Personen im Beamtenverhältnis).

Dauert die Arbeits-/Dienstunfähigkeit mehr als 3 Kalendertage (nicht Arbeitstage!), muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Arbeits- und Dienstunfälle müssen der Zentralverwaltung gemeldet werden. Genauso Wegeunfälle (Unfälle auf dem Weg zur Arbeit hin oder auf dem Weg nach Hause) oder sogenannte Beinahunfälle (Ereignisse, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten).

So können Schadensersatzansprüche geprüft werden. Die Meldungen sind auch wichtig, um Gefahrenquellen aufzuzeigen und künftige Unfälle vermeiden zu können.

Definition "Arbeitsunfall" und weitere Informationen

Formulare für die Unfallanzeige

Arbeitszeiten

  • Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte (bei Vollbeschäftigung): 40 Stunden/Woche
  • Arbeitszeit für Beschäftigte im Angestelltenverhältnis (bei Vollbeschäftigung): 40,1 Stunden/Woche (bei Vorliegen einer Schwerbehinderung: 40 Stunden/Woche)
  • Professorinnen und Professoren unterliegen nicht der Arbeitszeitverordnung

Dokumentation der Arbeitszeiten

Beschäftigte im wissenschaftlichen Dienst haben Vertrauensarbeitszeit. Die geleistete Arbeitszeit wird nicht dokumentiert.

Beschäftigte im wissenschaftsunterstützenden Bereich leisten ihre Arbeitszeit im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit. Bitte dringend beachten: Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit

Weitere Regelungen für Beschäftigte im wissenschaftsunterstützenden Bereich

  • nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit muss eine Pause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden
  • Pro 24-Stunden-Zeitraum ist eine zusammenhängende Ruhezeit von mindestens 11 Stunden und innerhalb eines Siebentageszeitraums eine zusätzliche zusammenhängende Mindestruhezeit von 24 Stunden zu gewähren.
  • Sonn- und Feiertage sind dienst- bzw. arbeitsfrei
  • Die wöchentliche Arbeitszeit einschließlich Mehrarbeit darf im Durchschnitt 48 Stunden nicht überschreiten. Die tägliche Arbeitszeit soll 10 Stunden nicht übersteigen, sofern nicht Mehrarbeit genehmigt wurde. Die Genehmigung kann nur durch die Personalabteilung erfolgen.

Urlaub

Die Anzahl der zustehende Urlaubstage ist davon abhängig, an wie vielen Tagen pro Woche die Arbeit erbracht wird. Bei einer 5-Tage-Woche ergibt sich ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr. Liegt eine Schwerbehinderung vor, kommen 5 Tage Zusatzurlaub hinzu.

Personen, die Lehrverpflichtungen wahrnehmen, haben ihren Erholungsurlaub in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen, es sei denn, dass zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Bei Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen ist der Erholungsurlaub durch die unterrichtsfreie Zeit abgegolten.

Hinweis

An dieser Stelle können nur grundlegende Regelungen aufgezeigt werden. Es gibt zahlreiche Sonderregelungen, Ausnahmen und weitere Punkte, die im Einzelfall greifen. Bitte wenden Sie sich bei weitergehenden Fragen an Ihre Ansprechpersonen in der Personalabteilung.

Ein gut eingerichteter Büro- bzw. Bildschirmarbeitsplatz kann Krankheiten und Verletzungen vorbeugen. Wie müssen Tisch, Stuhl und Monitor für eine ergonomische Haltung ein- und aufgestellt sein? Auf was ist bei Beleuchtung und Lärm zu beachten? Welche Voraussetzungen gibt es für die Kostenübernahme bei einer Bildschirmbrille („Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz“)?

Antworten zu diesen Fragen und viele weitere Informationen finden Sie bei der Stabsstelle Arbeits-, Gesundheit-, Tier- und Umweltschutz.

Sie können jederzeit eine augenärztliche Untersuchung beim Betriebsärztlichen Dienst wahrnehmen. Die Kosten übernimmt die Universität. Die Untersuchung erfolgt während der Arbeitszeit. Termine und Informationen beim Betriebsärztlichen Dienst der Universität Würzburg.

In jedem Gebäude der Universität gibt es mehrere Ersthelferinnen und Ersthelfer. Bitte informieren Sie sich aktiv, wer in Ihrer Nähe Erste Hilfe leisten kann - bestenfalls bevor ein Notfall vorliegt.

Sie interessieren sich für einen Erste-Hilfe-Kurs und möchten Ersthelferin bzw. Ersthelfer werden?

Informieren Sie sich auf den Seiten der Stabsstelle Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz

Im Brand- oder Evakuierungsfall müssen alle Personen sich zu bestimmten Sammelplätzen begeben.

Tritt ein Brand- oder Evakuierungsfall während einer Lehrveranstaltung ein, sind die Dozierenden dafür zuständig, sicherzustellen, dass alle Studierende das Gebäude verlassen und zum Sammelplatz gehen.

Übersicht der Sammelplätze

Allgemeine Informationen der Stabsstelle Arbeits-, Gesundheits-, Tier- und Umweltschutz

Umfassende Informationen rund um das Thema Arbeitssicherheit und Unfallverhütung bietet die Stabsstelle Arbeits-, Gesundheits-, Tier und Umweltschutz