Hintergrund
Rechtliche Grundlagen in Bayern
Inklusiver Unterricht und inklusive Schulentwicklung sind nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG Art 2 (2)) Aufgabe aller Schularten.
Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, benötigen zukünftige Lehrkräfte grundlegendes Wissen über Inklusion und Sonderpädagogik. Entsprechend ist das Thema Inklusion verpflichtender Studien- und Prüfungsinhalt für Studierende aller Lehrämter.
UN-Konvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention benennt neben den allgemeinen Menschenrechten insbesondere für Menschen mit Behinderung eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmter, Regelungen.
Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung im Jahre 2009 dazu verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Hierzu zählt ebenfalls eine inklusive Lehrer*innenbildung:
Art. 24 (4)
„Um zur Verwirklichung dieses Rechts beizutragen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften, (…) und zur Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeiter*innen auf allen Ebenen des Bildungswesens. …“